Angela Breitsameter de Téllez
Staatlich geprüfte und für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin für Spanisch

Beglaubigte Übersetzungen Spanisch-Deutsch

Urkundenübersetzungen und Fachübersetzungen für Ämter und Behörden

Juristische Übersetzungen und Übersetzungsdienstleistungen



Über mich

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Staatlich geprüfte und ermächtigte Übersetzerin für Spanisch (Fachgebiet Recht). Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) und Mitglied im Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen (VdÜ).

Qualifikationen

  • Studium der Lateinamerikanistik und Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin (M.A.)
  • Staatliche Übersetzerprüfung in Spanisch mit Schwerpunkt Recht


Praxis und Erfahrung

Nach 15 Jahren in Lateinamerika arbeite ich seit 2009 als freiberufliche spanisch-deutsch Übersetzerin in Berlin.

14+ Jahre Erfahrung


Meine Leistungen

Als ermächtigte Übersetzerin für Spanisch biete ich beglaubigte Übersetzungen für Ämter und Behörden an. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „beglaubigten“, „bescheinigten“ oder „bestätigten“ Übersetzungen. Dazu bescheinige ich mit einem Bestätigungsvermerk, der Angabe des Ortes und des Datums mit meinem Stempel und meiner Unterschrift, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. 


Einige Beispiele für beglaubigte Übersetzungen sind:

  • Adoptionsunterlagen
  • Ausweispapiere und Führerscheine
  • Führungszeugnisse
  • Zeugnisse
    (Abiturzeugnisse, Berufsschulzeugnisse, Universitätszeugnisse)
  • Medizinische Gutachten
  • Notarielle Urkunden
    (Vollmachten, Testamente, Erbscheine, Nachlassbescheinigungen)
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Standesamtliche Urkunden
    (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden)


Fachübersetzungen in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Informationstechnologie. Zusätzliche Übersetzungsdienstleistungen umfassen:

  • Juristische Übersetzungen von Verträgen und Urteilen
  • Übersetzungen für Behörden und offizielle Anträge (Handelsregisterauszüge, Freistellungsbescheide)
  • Allgemeine Fachübersetzungen in den Bereichen Wirtschaft, IT und technische Dokumentation

 


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Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Wie erhalte ich ein Angebot für eine Übersetzung?

Übersetzungen werden nach Normzeilen und nach Maßgabe des Justizvergütungs- und Ent­schädigungs­gesetzes (JVEG) abgerechnet. Nach JVEG kostet eine Normzeile (55 An­schläge inkl. Leerzeichen) 1,80 Euro bis 2,10 Euro (zuzüglich 19 % MwSt.).
Die Übersetzung von Präsentationen, Websites, Prospekten ist in der Regel mit einem hohen Formatierungsaufwand verbunden. In diesen Fällen erfolgt die Rechnungslegung gegebenenfalls auf Stundenbasis zu 70,00 Euro/Stunde oder zu Pauschalpreisen (zuzüglich 19 % MwSt.). Die Bestätigung der Richtig­keit und Vollständigkeit der Über­setzung („Beglaubigung“) ist im Preis bereits enthalten.

Für Standardurkunden siehe die nachstehenden Standardpreise (inklusive 19 % Mehrwertsteuer).





Bitte kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular für weitere Informationen.

So fordern Sie ein Angebot für eine Übersetzung an:

  1. Senden Sie Ihre Dokumente als Scan oder Foto (gut lesbar und vollständig) über das Kontaktformular oder per E-Mail. Vollständig bedeutet, dass alle Rückseiten, Stempel, Legalisationen und Apostillen gut lesbar enthalten sind, da diese in der Regel ebenfalls übersetzt werden müssen. Bitte teilen Sie mir bei der Anfrage den Verwendungszweck mit.
  2. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot per E-Mail.
  3. Wenn mein Angebot Sie überzeugt hat, bestätigen Sie per E-Mail den Übersetzungsauftrag. Bitte geben Sie ebenfalls eine Rechnungsadresse an.
  4. Sie erhalten alle Informationen sowie die Rechnung per E-Mail. Nun überweisen Sie einfach per SEPA-Überweisung den Rechnungsbetrag. Bei Privatkunden bitte ich um Vorauszahlung. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Einschreiben auf dem Postweg und/oder als PDF-Datei mit qualifizierter elektronischer Signatur zum Herunterladen oder per E-Mail.

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Für Standardurkunden gelten folgende Pauschalpreise:

Die nachstehenden Pauschalpreise* für eine beglaubigte Übersetzung von Urkunden und Zeugnissen Spanisch-Deutsch verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten. Falls Ihr Dokument mit einer Apostille versehen ist, wird diese gesondert berechnet.


Personenstandsurkunden
Geburtsurkunde..........................60,00−80,00 €
Ehefähigkeitszeugnis.................50,00−60,00 €
Heiratsurkunde............................60,00 €
Scheidungsurkunde....................60,00 €
Sterbeurkunde.............................50,00 €

Ausweise und Bescheinigungen
Personalausweis...............................60,00 €/Dokument
Reisepass (Auszug)..........................60,00−80,00 €/Dok.
Führerschein......................................60,00 €/Dok.
Führungszeugnis ohne Eintrag...60,00 €/Dok.
Aufenthaltstitel................................60,00−90,00 €
Meldebescheinigung......................60,00−90,00 €


Zeugnisse und Diplome
Schulzeugnis..................................60,00−90,00 €/Seite
Hochschulzeugnis (Urkunde)..60,00−90,00 €/Seite
Hochschulzeugnis (Noten).......60,00−90,00 €/Seite
Promotionsurkunde....................60,00−90,00 €/Seite

*Nicht im Pauschalpreis enthalten sind:
  Apostille...........................................25,00 €
  Weitere Ausfertigung.................10,00 €/Dok.

Ebenfalls nicht im Pauschalpreis enthalten sind die Versandkosten. Die Deutsche Post berechnet derzeit für Einschreiben (Großbrief) folgende Preise:
   - Auslieferung per Einwurf.........................3,95 €
   - Auslieferung gegen Unterschrift..........4,25 €
   - Auslieferung gegen
      eigenhändige Unterschrift......................6,45 €**

**Wird lt. Angaben der Post zum 31.12.2024 eingestellt.

Stand: 01.09.2024

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