Angela Breitsameter de Téllez
Staatlich geprüfte und für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigte Übersetzerin für Spanisch

Über mich

Staatlich geprüfte Übersetzerin (Fachgebiet Recht) und ermächtigte Übersetzerin für Spanisch mit Muttersprache Deutsch. Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) und Mitglied im Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen (VdÜ).

Qualifikationen:

  • Studium der Lateinamerikanistik, Politikwissenschaften und Soziologie an der Freien Universität Berlin, Abschluss mit Magister Artium (M.A.)
  • Staatliche Übersetzerprüfung in der spanischen Sprache mit Schwerpunkt Recht


Praxis und Erfahrung

Nach 15-jährigem Aufenthalt in Lateinamerika arbeite ich seit 2009 als freiberufliche Übersetzerin in Berlin.

14+ Jahre Erfahrung


Meine Leistungen

Durch meine Ermächtigung als Übersetzerin für die spanische Sprache bin ich berechtigt, beglaubigte Übersetzungen zur Vorlage bei Ämtern und Behörden anzufertigen. Man spricht in diesem Zusammenhang von „beglaubigten“, „bescheinigten“ oder „bestätigten“ Übersetzungen. Dazu bescheinige ich mit einem Bestätigungsvermerk, der Angabe des Ortes und des Datums mit meinem Stempel und meiner Unterschrift, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. 


Einige Beispiele für beglaubigte Übersetzungen sind:

  • Adoptionsunterlagen
  • Ausweispapiere und Führerscheine
  • Führungszeugnisse
  • Zeugnisse
    (Abiturzeugnisse, Berufsschulzeugnisse, Universitätszeugnisse und Fachhochschulzeugnisse, Diplom, Bachelor, Master, Promotion etc.)
  • Medizinische Gutachten
  • Notarielle Urkunden
    (Vollmachten, Testamente, Erbscheine, Nachlassurteile, Nachlassbescheinigungen, Gründungsurkunden)
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Standesamtliche Urkunden
    (Geburtsurkunden, Familienbuch, Ehefähigkeitszeugnisse, Heiratsurkunden, Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen, Lebenspartnerschaftsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden etc.)


Fachübersetzungen

Ich bin auf Texte im Bereich Wirtschaft, Recht und IT spezialisiert. Zusätzliche Übersetzungsdienstleistungen umfassen

  • Juristische Übersetzungen von Verträgen, Urteilen und anderen rechtlichen Dokumenten
  • Übersetzungen für Behörden und von offiziellen Anträgen (Handelsregisterauszüge, Freistellungsbescheide)
  • Allgemeine Übersetzungsdienstleistungen in den Bereichen Wirtschaft, Informationstechnologien und technische Dokumentationen


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Preise für beglaubigte Übersetzungen

Die nachstehende Auflistung gibt Ihnen einen Überblick über die Preise von Übersetzungen.  Die in dieser Auflistung angegebenen Preise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Die Bestätigung der Richtig­keit und Vollständigkeit der Über­setzung („Beglaubigung“) ist im Preis bereits enthalten. Alle anderen Texte werden nach Normzeilen und nach Maßgabe des Justizvergütungs- und Ent­schädigungs­gesetzes (JVEG) abgerechnet. Nach JVEG kostet eine Normzeile (55 An­schläge inkl. Leerzeichen) 1,80 Euro bis 2,10 Euro (zuzüglich 19 % MwSt.).
Die Übersetzung von Präsentationen, Websites, Prospekten ist in der Regel mit einem hohen Formatierungsaufwand verbunden. In diesen Fällen erfolgt die Rechnungslegung gegebenenfalls auf Stundenbasis zu 70,00 Euro/Stunde oder zu Pauschalpreisen (zuzüglich 19 % MwSt.).





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So fordern Sie in wenigen Schritten ein Angebot für eine Übersetzung an:

  1. Senden Sie mir Ihre Dokumente als Scan oder Foto (gut lesbar und vollständig) über das Kontaktformular am Ende der Seite oder an meine E-Mail-Adresse zu. Vollständig bedeutet, dass alle Rückseiten, Stempel, Legalisationen und Apostillen gut lesbar enthalten sind, da diese in der Regel ebenfalls übersetzt werden müssen. Bitte teilen Sie mir bei der Anfrage den Verwendungszweck mit.
  2. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot per E-Mail.
  3. Wenn mein Angebot Sie überzeugt hat, bestätigen Sie per E-Mail den Übersetzungsauftrag. Bitte geben Sie ebenfalls eine Rechnungsadresse an.
  4. Sie erhalten alle Informationen sowie die Rechnung per E-Mail. Nun überweisen Sie einfach per SEPA-Überweisung den Rechnungsbetrag. Bei Privatkunden bitte ich um Vorauszahlung. Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Einschreiben auf dem Postweg und/oder als PDF-Datei mit qualifizierter elektronischer Signatur zum Herunterladen oder per E-Mail.

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Für Standardurkunden gelten folgende Pauschalpreise:

Die nachstehenden Pauschalpreise* verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten. Falls Ihr Dokument mit einer Apostille versehen ist, wird diese gesondert berechnet.


Personenstandsurkunden
Geburtsurkunde..........................60,00−80,00 €
Ehefähigkeitszeugnis.................50,00−60,00 €
Heiratsurkunde............................60,00 €
Scheidungsurkunde....................60,00 €
Sterbeurkunde.............................50,00 €

Ausweise und Bescheinigungen
Personalausweis...............................60,00 €/Dokument
Reisepass (Auszug)..........................60,00−80,00 €/Dok.
Führerschein......................................60,00 €/Dok.
Führungszeugnis ohne Eintrag...60,00 €/Dok.
Aufenthaltstitel................................60,00−90,00 €
Meldebescheinigung......................60,00−90,00 €


Zeugnisse und Diplome
Schulzeugnis..................................60,00−90,00 €/Seite
Hochschulzeugnis (Urkunde)..60,00−90,00 €/Seite
Hochschulzeugnis (Noten).......60,00−90,00 €/Seite
Promotionsurkunde....................60,00−90,00 €/Seite

*Nicht im Pauschalpreis enthalten sind:
  Apostille...........................................25,00 €
  Weitere Ausfertigung.................10,00 €/Dok.

Ebenfalls nicht im Pauschalpreis enthalten sind die Versandkosten. Die Deutsche Post berechnet derzeit für Einschreiben (Großbrief) folgende Preise:
   - Auslieferung per Einwurf.........................3,95 €
   - Auslieferung gegen Unterschrift..........4,25 €
   - Auslieferung gegen
      eigenhändige Unterschrift......................6,45 €**

**Wird lt. Angaben der Post zum 31.12.2024 eingestellt.

Stand: 01.09.2024

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